Acht Rechtstipps zu Immobilienkauf und Rechtsnachfolge in Spanien

1. Zuerst Grundbuchauszug besorgen – danach Kaufvertrag unterzeichnen
-> kurzfristige Beschaffung über www.spanien-grundbuchauszug.de
2. Richtige Vertragsart zum Einstieg wählen
2.1 Optionsvertrag
- Objektsicherung mit Ausstiegsmöglichkeit
2.2 Privater Kaufvertrag
- Bereits alles geklärt, aber noch Zeit zur Abwicklung erforderlich,
z. B. zur Kündigung einer Geldanlage
2.3 Direkt Notarvertrag
- Bereits alles geklärt und alles geregelt
3. Vor Abschluss des Notarvertrages klären, wer Eigentümer werden soll
-> Einbeziehung der Kinder? Kauf über eine Gesellschaft?
4. Anzahlung immer absichern
-> Etwa durch privaten Kaufvertrag und Bürgschaft
5. Vertragsvorlage prüfen lassen
6. Kein "Berliner Testament" bei Immobilieneigentum in Spanien
-> Dieses führt in Spanien zu doppelter Erbschaftsteuer beim
Generationenübergang. Generell sollte jedes Testament beim Erwerb
einer Spanienimmobilie auf den Prüfstand
7. Steuerliche Optimierung der Rechtsnachfolge erspart oft sechsstellige
Eurobeträge
-> Der Erbschaftsteuerspitzensatz von über 80 % ist zwar ein extremer
Ausnahmefall, Steuerbelastungen von sechs- und fünfstelligen
Eurobeträgen sind aber ohne Rechtsgestaltung die Regel.
-> Das reichhaltige Instrumentarium mit Testamentsabänderung, Wechsel
des Steuerwohnsitzes, Belastung der Immobilie, lebzeitiger Verkauf,
Heirat u.a.; richtig kombiniert, reduziert im Regelfall die
Steuerbelastung um mehr als 50%
8. Erteilung spanischer notarieller Generalvollmachten als sinnvolle
Begleitmaßnahme
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Tel.: (0034) 971 - 55 93 77
Fax: (0034) 971 - 55 93 68
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
Weitere Fachinformationen:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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