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Acht Rechtstipps zu Immobilienkauf und Rechtsnachfolge in Spanien



1. Zuerst Grundbuchauszug besorgen – danach Kaufvertrag unterzeichnen

-> kurzfristige Beschaffung über www.spanien-grundbuchauszug.de

 

2. Richtige Vertragsart zum Einstieg wählen

 

2.1 Optionsvertrag

- Objektsicherung mit Ausstiegsmöglichkeit

 

2.2 Privater Kaufvertrag

- Bereits alles geklärt, aber noch Zeit zur Abwicklung erforderlich,

  z. B. zur Kündigung einer Geldanlage

 

2.3 Direkt Notarvertrag

- Bereits alles geklärt und alles geregelt

 

3. Vor Abschluss des Notarvertrages klären, wer Eigentümer werden soll

-> Einbeziehung der Kinder? Kauf über eine Gesellschaft?

 

4. Anzahlung immer absichern

-> Etwa durch privaten Kaufvertrag und Bürgschaft

 

5. Vertragsvorlage prüfen lassen

 

6. Kein "Berliner Testament" bei Immobilieneigentum in Spanien

-> Dieses führt in Spanien zu doppelter Erbschaftsteuer beim

    Generationenübergang. Generell sollte jedes Testament beim Erwerb

    einer Spanienimmobilie auf den Prüfstand

 

7. Steuerliche Optimierung der Rechtsnachfolge erspart oft sechsstellige

    Eurobeträge

-> Der Erbschaftsteuerspitzensatz von über 80 % ist zwar ein extremer

    Ausnahmefall, Steuerbelastungen von sechs- und fünfstelligen

    Eurobeträgen sind aber ohne Rechtsgestaltung die Regel.

-> Das reichhaltige Instrumentarium mit Testamentsabänderung, Wechsel

    des Steuerwohnsitzes, Belastung der Immobilie, lebzeitiger Verkauf,

    Heirat u.a.; richtig kombiniert, reduziert im Regelfall die

    Steuerbelastung um mehr als 50%

 

8. Erteilung spanischer notarieller Generalvollmachten als sinnvolle

    Begleitmaßnahme

 

Günter Menth

Rechtsanwalt & Abogado inscrito

 

Tel.: (0034) 971 - 55 93 77

Fax: (0034) 971 - 55 93 68

e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de

Weitere Fachinformationen:

www.erbrechtskanzlei-spanien.de

 

 






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