Die spanische Sociedad Limitada (S.L.) hat sich zum europäischen Erfolgsmodell unter den Gesellschaften entwickelt. Unter anderem haben die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten, der einfache Gründungsvorgang, die weitreichenden Haftungsbeschränkungen und nicht zuletzt das niedrige Stammkapital von nur 3.006,00 EUR hierzu beigetragen.
Wer eine spanische GmbH / S.L. gründen möchte, benötigt vom spanischen Handelsregister ein Namenszertifikat. Dieses Zertifikat bescheinigt, dass der gewünschte Name der Gesellschaft nicht bereits im Handelsregister eingetragen ist. Ohne dieses Zertifikat kann keine spanische GmbH / S.L. gegründet werden. Hieraus ergibt sich die enorme Wichtigkeit dieses Zertifikats für die Unternehmensgründung.
Phantasienamen für die Gesellschaft sind möglich und durchaus auch an der Tagesordnung. Nicht eintragungsfähig im Handelsregister sind allerdings Namen, die eine Übersetzung des spanischen Begriffes „Sociedad Limitada“ enthalten (z.B. GmbH).
Die Kanzlei BEYER Teneriffa bietet Ihnen als Serviceleistung neben der Besorgung dieses Namenszertifikats auch Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten Gesellschaftsnamens. Ausserdem ist die Kanzlei BEYER Teneriffa im Hinblick auf die sich eventuell an die Gesellschaftsgründung anschliessende Absicherung der “Marke” (Markenanmeldung) in Spanien, Deutschland und Resteuropa der richtige Ansprechpartner.
Selbstverständlich steht Ihnen Kanzlei BEYER Teneriffa bei sämtlichen Fragen in Bezug auf Ihre S.L.-Gründung gerne zur Verfügung.
Kontakt: Tel: 0034 - 922 37 64 24, E-Mail: mail@anwalt-teneriffa.com
09.11.2004
Autor: Rechtsanwalt Philipp G. Beyer (Abogado inscrito)
Kanzlei BEYER Teneriffa