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Abmeldeformalitäten bei Unfall, Diebstahl Verschrottung eines Autos



Um bei einem Verkauf, Unfall, einer Überführung ins Ausland oder Verschrottung eines Autos nicht unnötig viel zu zahlen, müssen bestimmte Abmeldeformalitäten beachtet werden.

 

Bei einer Abmeldung müssen auf dem Straßenverkehrsamt in Alicante (Jefatura Provincial de Tráfico) die entsprechenden Formulare ausgefüllt werden; Tráfico ist die einzige Stelle, die diese Abmeldung durchführen kann.

 

Im Falle eines Diebstahls muß bei der Nationalpolizei oder der Guardia Civil Anzeige erstattet werden. Als Ersatz für die Fahrzeugpapiere stellt die Behörde eine Bestätigung (Justificante) aus, mit der man anschließend das Auto bei Tráfico abmelden muß. Der Zeitpunkt der Abmeldung ist immer die Abmeldung bei Tráfico und nicht etwa die Anzeige bei der Polizei; eine Abmeldung kann nie rückwirkend erfolgen.

 

Kfz-Steuern werden vierteljährlich bezahlt, deshalb muß bei einer Autoabmeldung nicht das ganze Steuerjahr, sondern nur das entsprechende Quartal beglichen werden. Falls trotz einer korrekten Abmeldung bei Tráfico weiterhin Steuerbescheide eingehen, sollte man sich mit dem Beleg an die Steuereinzugsstelle seiner Gemeinde wenden.

 

Bei Kauf eines Gebrauchtwagens muß der Käufer bei Tráfico innerhalb einer Frist von zehn Tagen ein Formular zur Umschreibung (Solicitud de Transferencia) zusammen mit dem Fahrzeugbrief einreichen. Nach der Frist droht eine Geldstrafe.

Als Verkäufer sollte man sich unbedingt vom Käufer einen Beleg über die Aushändigung des Fahrzeugbriefs (Permiso de Circulación) ausstellen lassen und einen privaten Kaufvertrag mit den Unterschriften beider Vertragspartner und der Beglaubigung einer Bank oder Notar aufsetzen. Dieses Verfahren sichert den Verkäufer gegenüber jeglicher Unterlassung des Käufers ab.

 

Änderungen der persönlichen Daten wie Adresse oder sonstiges müssen der Steuereinzugsbüros Suma mitgeteilt werden.





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