Ein neues Gesetz gilt seit dem 8. November 2007, welches alle Handybesitzer betrifft, die ein Prepaid-Handy benutzen. Die Besitzer sind verpflichtet, ihre persönlichen Daten ihrem Telefondienstanbieter zur Verfügung zu stellen. Sie haben ab dem Stichtag zwei Jahre Zeit dafür. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, verlieren Sie Ihre Telefonnummer.
Das Gesetz, das am 8. November 2007 in Kraft getreten ist, verpflichtet alle Telekommunikationsunternehmen, die Käuferdaten zu speichern und auf Anfrage den staatlichen Sicherheitskräften zur Verfügung zu stellen. Die Daten werden dann zwei Jahre gespeichert.
In ganz Spanien sind etwa 20 Millionen Handybesitzer von dieser Maßnahme betroffen. Sie müssen persönlich bei der Vertretung Ihres Anbieters vorstellig werden, Name, Anschrift, Nationalität und im Falle von Firmen, Ihre Steuernummer preisgeben und sich mittels DNI oder Reisepass ausweisen.
Red. Nov. 2007