Title: Zur Erbschaftsannahme in Spanien erforderlich: Die Auflistung aller Güter und Rechte des Verstorbenen in Spanien
Subtitle:
Author:

Zur Erbschaftsannahme in Spanien erforderlich: Die Auflistung aller Güter und Rechte des Verstorbenen in Spanien



Nur mit Aufnahme des entsprechenden Vermögensgutes in der notariellen Erbschaftsannahmeerklärung können Sie als Erbe Ihre Rechtsnachfolgestellung belegen.

Welche Belege nun sind anlässlich der Erbschaftsannahmeerklärung vorzulegen:

 

Geerbte Bankkonten:

- Kontostandsbestätigung zum Todestag

 

Geerbte Kraftfahrzeuge mit spanischem Kennzeichen:

- Originalpapiere und Beleg der letzten KFZ-Steuerzahlung

 

Geerbter Schiffsliegeplatz:

- Kopie der Erwerbsurkunde

 

Immobilien in Spanien:

- Grundbuchauszug oder Erwerbsurkunde in Kopie sowie letzter Grundsteuerzahlungsbeleg

 

Hausrat der Immobilie:

- Keine Auflistung nötig, wenn Immobilie mitgeerbt

 

Jedem geerbten Vermögensgegenstand ist ein konkreter Wert zuzuordnen.

Um nun wiederum so manche Auskünfte und Bestätigungen, etwa betreffend de Bankkonten des Erblassers in Spanien, erhalten zu können, benötigt der Erbe ein Original der (internationalen) Sterbeurkunde und seinen Erbennachweis. Dann sind die Banken zur Auskunftserteilung verpflichtet.

 

Wer als Vererber dem Rechtsnachfolger in seinen Nachlass das leben erleichtern möchte, sollte eine geordnete Aufstellung seiner Vermögensgüter in Spanien hinterlassen.

 

Wer seine Erben vor einer höhere Erbschaftssteuerbelastung in  Spanien bewahren möchte, sollte frühzeitig Rechtsrat einholen.

 

Mit Problemen belastet auch derjenige Vererber seine Nachfolgegeneration, welcher mit seiner Finca nicht legalisierte Bauteile hinterlässt.

 

Eine Information der

Anwaltskanzlei Menth

e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de

weitere Rechts- und Praxistipps:

www.erbrechtskanzlei-spanien.de





Weitere Artikel zum Thema FAQ/Erbprozesse/Erbkonflikte



Erbrecht & Spanien: Ein Fragen-/Antwortenkatalog
In Spanien geerbt – was nun?
Erbrechtsnachfolge in Spanien
Wann erbt der Staat?
Erbrechtshotline für Spanien
Erbrecht Ratgeber Spanien
Erben und Vererben in Spanien
Erbrechtsangelegenheiten mit Spanienvermögen
Erbschaft in Spanien und Hartz IV Empfänger
Pflichtteilsansprüche bei Spanienvermögen
Erbschaftsverzicht und Nachlassschulden
Erbprozesse deutscher Vererber
Erbkonflikte außergerichtlich beilegen hat viele Vorteile
Die Tendenz heisst auch beim Anwalt „Qualität durch Spezialisierung“
Erbrechtsanwalt - in ganz Spanien unterwegs
Deutsch-spanische Rechtsangelegenheiten
Keine Pflicht zur Urnenbeisetzung und geringere Kosten
Erbfallabwicklung in Spanien
Erbschaftssteuer in Spanien, und wie man sie vermeidet
Das typische deutsche „Berliner“ Testament führt bei Vermögen in Spanien zur doppelten Besteuerung
Tipps und Ratschläge für zukünftige Erben in Spanien
Zur Erbschaftsannahme in Spanien erforderlich: Die Auflistung aller Güter und Rechte des Verstorbenen in Spanien

Go back to the regular design...