Jetzt ist es endgültig. Die Residencia ist abgeschafft. Adios Residencia !
A) Die Residencia gibt es nicht mehr. Jeder Ausländer aus einem EU-Land, der sich länger als 3 Monate am Stück in Spanien aufhält, ist stattdessen verpflichtet, sich im Lauf der kommenden 3 Monate in das neue Register eintragen zu lassen. Als Beleg gibt es ein grünes Zertifikat im DIN-A-4 Format.
B) Alle, die noch eine gültige Residencia haben, müssen sich erst nach Ablauf ihrer Residencia eintragen lassen.
C) Wer einmal eine Residencia hatte, die nach Änderung der Vorschriften nicht verlängert werden musste, da der Betroffene z.b. in Spanien arbeitet, muss sich im Lauf der kommenden 3 Monate eintragen lassen
D) Nachdem das neue Gesetz im spanischen Staatsanzeiger (BOE Boletin Oficial del Estado) veröffentlicht wurde, ist es in Kraft und allgemein gültig.
E) Der Eintrag erfolgt bei der Ausländerbehörde in Alicante (Oficina de Extranjeria) und bei der Policia Nacional in verschiedenen Städten
F) Die Gebühr beträgt derzeit Euro 6,70
G) Abtragsformular und Zahlbescheid sind bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjeria) und der Policia National erhältlich
H) Vorzulegen sind ein gültiger Pass oder Personalausweis, die NIE und ggfs. Der Nachweis über einen Eintrag beim Einwohnermeldeamt/Rathaus (Certificado de empadronamento)
I) Der Eintrag ins neue Residentenregister ist einmalig und muss nicht , wie bislang die Residencia, verlängert werden.
Wenn Sie das Procedere vereinfachen wollen, können Sie sich auch an eine Gestoria wenden.