Der Fahrzeug-TÜV heißt in Spanien ITV, Inspection Technica de Vehiculos. Vor 15 Jahren war diese Überprüfung nur für Fahrzeuge des öffentlichen Transports Pflicht. Seit 1986 gilt sie auch für Privatfahrzeuge.
Einen Neuwagen mit spanischem Kennzeichen muss man erstmals nach vier Jahren, ein neues Motorrad nach fünf Jahren bei der ITV vorführen, danach alle zwei Jahre. Ist ein Fahrzeug über neun Jahre alt, sind jährliche ITV Inspektionen vorgeschrieben. Den genauen Termin entnimmt man den Fahrzeugpapieren. Außerdem wird nach der Kontrolle als Nachweis ein Aufkleber an der Windschutzscheibe angebracht, der das ITV-Datum trägt.
Zu beachten ist, dass keine terminliche Schonfrist besteht. Selbst bei geringfügigen zeitlichen Überschreitungen riskiert man Geldbußen. Die erste Inspektion muss nach vier (fünf) Jahren im Monat der Zulassung erfolgen (siehe Datum „Fecha de Matriculacion“ auf der Zulassungskarte „Permiso de Circulacion“). Für weitere ITV Kontrollen ist dann der in den Fahrzeugpapieren unter "Inspecciones Tecnicas Periodicas" angegebene Termin gesetzlicher Stichtag. Lässt man ihn ohne ITV Kontrolle verstreichen, läuft man bereits am nächsten Tag Gefahr Geldstrafe zu zahlen. Bei den meisten ITV Stellen kann man sein Fahrzeug ohne Voranmeldung vorführen. Die Zahlung erfolgt bar oder mit der Kreditkarte.