Title: Autoausfuhr
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Autoausfuhr



Die Autoausfuhr von Spanien nach Deutschland ist einfacher als umgekehrt. Deutschland erhebt bei der Einfuhr aus einem EU-Land keine Zulassungssteuer, die in Spanien meist den Großteil der Kosten bei der Anmeldung eines Fahrzeugs mit ausländischem Kennzeichen ausmacht. Generell ist auch das Verfahren einfacher und günstiger als in Spanien.

So ist es in Deutschland z.B. möglich, dass kein Prüfprotokoll (TÜV, Dekra) angefertigt werden muss. Natürlich sind dabei einige Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss man eine europäische Betriebserlaubnis (CoC/EWG-Übereinstimmungserklärung) vorweisen, die für alle ab 1998 gebauten PKWs vorliegt. Diese kann auch beim Hersteller angefordert werden. Als weitere Voraussetzung gilt, dass der PKW nicht älter als drei Jahre ist und dass die besagte CoC alle wichtigen Daten beinhaltet.

 

Befindet sich der Halter des Fahrzeugs zwar im Besitz der CoC, ist diese jedoch unvollständig, bzw. ist das Auto älter als drei Jahre, so ist der Weg zur technischen Prüfstelle unumgänglich.

Die Hauptuntersuchung liegt preislich bei 75 Euro für Benziner, bei 78 Euro für Dieselfahrzeuge. Ohne CoC erhöhen sich die Gebühren jedoch auf 90 - 115 Euro.

Die Kennzeichen sid für einen Preis von 30 Euro zu erhalten, der Fahrzeugschein für 20 oder 40 Euro (jenachdem, ob der Typschlüssel bekannt ist). Der Fahrzeugbrief kostet um die 15 Euro.

 

Die Abmeldung in Spanien geschieht automatisch durch eine Mitteilung an das dortige Straßenverkehrsamt. Das jedoch dies nicht immer so reibungslos klappt, bestätigt der ADAC in Barcelona.

Zukünftig soll ein elektronisches Datenaustauschsystem in Funktion treten (Eucaris - Europäisches Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem) und für den Datenaustausch zwischen den Vertragspartnern der zentralen Registerbehörden sorgt. Der genaue Zeitpunkt steht leider noch nicht fest.

 

Susanne Hesse

 

IMP-Agentur

                                                                                                   





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