Title: Gibraltar - Hochzeitsparadies / Andalusien
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Gibraltar - Hochzeitsparadies




Verliebt, verlobt, verheiratet! So einfach wie das Sprichwort ist das in Spanien leider nicht, als Ausländer eine Ehe zu schließen.

Das spanische Standesamt verlangt eine Menge von Dokumenten:

 

- Einen Reisepass samt Fotokopie der ersten vier Seiten der Brautleute und Trauzeugen.

- Eine internationale Geburtsurkunde neuen Datums - auszustellen im Einwohnermeldeamt des Geburtsortes.

- Einen Nachweis über den Wohnsitz der letzten zwei Jahre und/oder Meldebescheinigung vom letzten oder vorletzten Wohnort).

- Eine Ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitsbescheinigung. Dieses ist auf einem internationalen Vordruck bei dem Standesbeamten des letzten Wohnortes zu beantragen.

- Geschiedene: Die Heiratsurkunde der Vorehe mit dem Vormerk über die Ehescheidung samt Scheidungsurteil. Dazu der amtliche Vermerk über die internationale Rechtskraft.

- Verwitwete: Die Heiratsurkunde mit dem Vermerk über den Tod des Ehepartners sowie Sterbeurkunde samt Apostillen.

- Einen Nachweis, dass nach dem deutschen Recht die Aufgebotsbestellung und konsularische Einschreibung nicht erforderlich sind.

 

Die Geschichte von Henny und Günter Schmitt aus Torrevieja zeigt jedoch, dass es auch anders geht.

Der Weg zum Glück führte sie zu dem als "Affenfelsen" berühmten Gibraltar.

Die gebürtige Niederländerin und der gebürtige Deutsche stießen auf einige Hürden, um ihren Traum von dem ewigen Bündnis verwirklichen zu können. So hätte Günther Schmitt zum Beispiel zunächst in die Heimat reisen müssen, um sich seine Originale von der Geburtsurkunde bescheinigen zu lassen, was sich jedoch als sehr schwierig auszeichnete, da seine Geburtsstadt Freudenstadt 1945 ausgebomt worden ist.

 

Bekannte rieten ihnen zu Gibraltar und plötzlich war für die beiden Verlobten ganz einfach. In Gibraltar genügen Originaldokumente ohne zusätzliche Beglaubigungen, den Rest besorgen die beglaubigten Dolmetscher.

 

Einen Haken hat die Geschichte jedoch. Spanien erkennt die internationale Apostille nicht an. Die Behörden bestehen auf einer notariell beurkundeten Übersetzung.

 

Susanne Hesse


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