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Rechtsquellen



Die grundlegenden Regelungen der spanischen Sozialversicherung finden sich nun im neuen allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, welches am 1. September 1994 in Kraft getreten ist. Zahlreiche Detailbestimmungen finden sich jedoch noch immer in älteren Gesetzen oder Dekreten. Außerdem werden die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge und auch der Renten jährlich neu im Haushaltsgesetz geregelt.





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